Inhaltsverzeichnis:
Einordnung und Zweck der Lohngruppen in der Gebäudereinigung
Lohngruppen sind in der Gebäudereinigung weit mehr als bloße Zahlenkolonnen – sie schaffen eine klare, nachvollziehbare Ordnung für alle Tätigkeiten und Qualifikationsstufen. Ihr eigentlicher Zweck? Nun, sie sollen verhindern, dass Beschäftigte „über den Tisch gezogen“ werden oder Arbeitgeber im Tarifdschungel den Überblick verlieren. Die Einordnung erfolgt nicht willkürlich, sondern basiert auf detaillierten Vorgaben, die exakt beschreiben, welche Arbeit zu welcher Gruppe gehört.
Gerade in einer Branche, in der viele unterschiedliche Aufgaben aufeinandertreffen – von der einfachen Unterhaltsreinigung bis hin zu hochspezialisierten Desinfektionsarbeiten – ist diese Systematik Gold wert. Sie sorgt dafür, dass niemand aus Versehen oder absichtlich zu niedrig bezahlt wird. Gleichzeitig ist das System ein echter Kompass für Betriebe: Wer weiß, welche Qualifikation und Verantwortung in welcher Lohngruppe steckt, kann gezielt Personal entwickeln und einsetzen.
Bemerkenswert ist, dass die Lohngruppen auch als Schutzmechanismus dienen: Wer falsch eingruppiert wird, hat Anspruch auf Nachzahlung – und das kann für Unternehmen teuer werden. Für die Beschäftigten wiederum ist die Eingruppierung eine Art „Lohn-Garantie“, die nicht unterlaufen werden darf. Das bringt ein Stück weit Ruhe und Sicherheit in den oft hektischen Alltag der Gebäudereinigung.
Aktuelle Lohngruppen mit Tätigkeitsbeispielen und Stundenlöhnen 2025/2026
Die Lohngruppen in der Gebäudereinigung sind exakt festgelegt und spiegeln sowohl die Anforderungen als auch die Verantwortung der jeweiligen Tätigkeit wider. Für 2025 und 2026 gelten folgende Stundenlöhne und typische Aufgabenbereiche:
- Lohngruppe 1: Unterhaltsreinigung – dazu zählen klassische Aufgaben wie das Säubern von Büros, Schulen oder Treppenhäusern. Der Stundenlohn beträgt ab 2025 14,25 €, ab 2026 15,00 €.
- Lohngruppe 2: Reinigung in sensiblen hygienischen Bereichen – beispielsweise OP-Säle oder Reinräume. Hier liegt der Stundenlohn ab 2025 bei 14,71 €, ab 2026 bei 15,46 €.
- Lohngruppe 3: Spezialaufgaben mit Zusatzqualifikation – etwa Desinfektoren oder Schädlingsbekämpfer. Der Lohn steigt auf 15,20 € (2025) und 15,95 € (2026).
- Lohngruppe 4: Bauschlussreinigung und vorarbeitende Tätigkeiten – inklusive Teamkoordination. Ab 2025 gibt es 15,91 €, ab 2026 16,66 € pro Stunde.
- Lohngruppe 6: Glas- und Fassadenreinigung – auch mit Hebebühnen. Der Stundenlohn beträgt 17,65 € (2025) und 18,40 € (2026).
- Lohngruppe 7: Fachkräfte mit abgeschlossener, mindestens dreijähriger Berufsausbildung. Hier sind es 18,64 € (2025) und 19,39 € (2026).
- Lohngruppe 8: Gesellen mit Ausbildereignungsprüfung – verantwortlich für die Lehrlingsausbildung. Ab 2025 gibt es 19,67 €, ab 2026 20,42 €.
- Lohngruppe 9: Fachvorarbeitende in der Glas- und Außenreinigung. Die Spitzenlöhne liegen bei 20,89 € (2025) und 21,64 € (2026).
Wichtig: Die Lohngruppe 5 existiert nicht mehr und ist daher für die aktuelle Eingruppierung bedeutungslos.
Mit diesen Zahlen ist es ein Leichtes, die eigene Tätigkeit oder die der Mitarbeitenden exakt einzuordnen und den passenden Lohn zu bestimmen. Wer in der Gebäudereinigung arbeitet, kann so auf einen Blick erkennen, wo er oder sie steht – und was an Gehalt mindestens drin sein muss.
Überblick der Lohngruppen in der Gebäudereinigung mit Tätigkeiten und Stundenlöhnen 2025/2026
Lohngruppe | Typische Tätigkeiten | Stundenlohn ab 2025 | Stundenlohn ab 2026 |
---|---|---|---|
1 | Unterhaltsreinigung (z.B. Büros, Schulen, Treppenhäuser) | 14,25 € | 15,00 € |
2 | Reinigung in sensiblen hygienischen Bereichen (z.B. OP-Säle, Reinräume) | 14,71 € | 15,46 € |
3 | Spezialaufgaben mit Zusatzqualifikation (z.B. Desinfektoren, Schädlingsbekämpfer) | 15,20 € | 15,95 € |
4 | Bauschlussreinigung, vorarbeitende Tätigkeiten inkl. Teamkoordination | 15,91 € | 16,66 € |
6 | Glas- und Fassadenreinigung (auch mit Hebebühnen) | 17,65 € | 18,40 € |
7 | Fachkräfte mit mindestens dreijähriger Berufsausbildung | 18,64 € | 19,39 € |
8 | Gesellen mit Ausbildereignungsprüfung (zuständig für Lehrlingsausbildung) | 19,67 € | 20,42 € |
9 | Fachvorarbeitende in der Glas- und Außenreinigung | 20,89 € | 21,64 € |
Verbindlichkeit und Bedeutung der richtigen Eingruppierung
Die korrekte Eingruppierung ist in der Gebäudereinigung nicht nur eine Formsache, sondern rechtlich bindend. Arbeitgeber sind verpflichtet, jede Tätigkeit exakt der passenden Lohngruppe zuzuordnen. Fehlerhafte Zuordnungen – sei es aus Unkenntnis oder Nachlässigkeit – können zu erheblichen Nachzahlungen führen, da Beschäftigte rückwirkend Anspruch auf den korrekten Lohn haben. Das nennt sich im Fachjargon „Phantomlohn“ und kann für Unternehmen richtig teuer werden.
Für Beschäftigte bedeutet die richtige Eingruppierung echte Sicherheit: Sie schützt vor Unterbezahlung und schafft eine klare Grundlage für Gehaltsverhandlungen. Im Streitfall zählt nicht, was im Arbeitsvertrag steht, sondern was tatsächlich an Aufgaben ausgeführt wird. Wer also regelmäßig höherwertige Tätigkeiten übernimmt, kann eine Neueinstufung verlangen – und das sogar rückwirkend.
- Die Eingruppierung muss bei jeder Neueinstellung sowie bei jeder wesentlichen Änderung der Tätigkeit geprüft werden.
- Eine schriftliche Dokumentation ist ratsam, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.
- Gewerkschaften und Betriebsräte bieten Unterstützung, falls Unsicherheiten oder Konflikte auftreten.
Am Ende profitieren beide Seiten: Beschäftigte erhalten, was ihnen zusteht, und Unternehmen vermeiden rechtliche Risiken. So bleibt das Verhältnis fair und transparent – und niemand tappt in die Lohnfalle.
Tarifverträge als Grundlage der Gehaltsstruktur im Gebäudereiniger-Handwerk
Tarifverträge sind das Rückgrat der Lohnfindung im Gebäudereiniger-Handwerk. Sie werden regelmäßig zwischen dem Bundesinnungsverband und der IG BAU ausgehandelt und sind für nahezu alle Betriebe verpflichtend. Die darin festgelegten Löhne und Arbeitsbedingungen gelten bundesweit und lassen kaum noch regionale Unterschiede zu – das war früher anders, heute ist die Branche einheitlich organisiert.
Bemerkenswert ist, dass die Tarifverträge nicht nur Mindestlöhne festschreiben, sondern auch viele weitere Details regeln. Dazu gehören zum Beispiel der Urlaubsanspruch, die Arbeitszeitmodelle und sogar Regelungen zu Jahressonderzahlungen. Ab November 2025 stehen Verhandlungen über eine zusätzliche Sonderzahlung für Gewerkschaftsmitglieder an – ein Novum, das die Attraktivität der Mitgliedschaft deutlich erhöhen könnte.
- Die aktuelle Tarifvertragslaufzeit garantiert Planungssicherheit bis mindestens Ende 2026.
- Alle Änderungen und Anpassungen werden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind damit rechtlich bindend.
- Tarifverträge sorgen für Transparenz und Nachvollziehbarkeit – sowohl für Beschäftigte als auch für Arbeitgeber.
Wer sich auf die Tarifverträge beruft, kann sicher sein, dass er auf der richtigen Seite steht – und das gilt für beide Seiten des Verhandlungstisches.
Zusätzliche Zahlungen: Zuschläge und Sondervergütungen im Überblick
Zuschläge und Sondervergütungen spielen in der Gebäudereinigung eine entscheidende Rolle, wenn es um das tatsächliche Monatsgehalt geht. Sie sind oft das Zünglein an der Waage, das den Unterschied zwischen Mindestlohn und einem spürbar höheren Verdienst ausmacht.
- Schichtzuschläge: Für Arbeit in der Nacht, an Wochenenden oder Feiertagen gibt es zusätzliches Geld. Die Höhe dieser Zuschläge ist im Tarifvertrag genau geregelt und kann das Grundgehalt um einen ordentlichen Betrag steigern.
- Gefahrenzulagen: Wer regelmäßig mit gefährlichen Stoffen oder unter erschwerten Bedingungen arbeitet, erhält einen Aufschlag. Diese Zulagen sind vor allem bei Spezialreinigungen oder Einsätzen in riskanten Bereichen relevant.
- Überstundenzuschläge: Wer mehr arbeitet als tariflich vorgesehen, bekommt für jede zusätzliche Stunde einen Zuschlag. Das sorgt für einen fairen Ausgleich bei Mehrarbeit und motiviert, wenn’s mal länger dauert.
- Jahressonderzahlungen: In manchen Fällen – etwa für Gewerkschaftsmitglieder – sind zusätzliche Einmalzahlungen oder Boni möglich. Die genauen Bedingungen werden im Rahmen der Tarifverhandlungen festgelegt und können sich von Jahr zu Jahr ändern.
Diese Extras machen den Unterschied: Wer regelmäßig zu ungünstigen Zeiten arbeitet oder besonders anspruchsvolle Aufgaben übernimmt, sollte unbedingt auf die korrekte Auszahlung der Zuschläge achten. Es lohnt sich, die eigenen Lohnabrechnungen genau zu prüfen!
Karrierewege: Aufstieg durch Qualifikation und Weiterbildung
Wer in der Gebäudereinigung nicht auf der Stelle treten will, hat zahlreiche Möglichkeiten, sich weiterzuentwickeln und mehr zu verdienen. Der Schlüssel liegt in gezielter Qualifikation und Weiterbildung – und die Branche bietet hier tatsächlich mehr, als viele denken.
- Mit speziellen Fortbildungen, etwa im Bereich Hygiene-Management oder moderner Reinigungstechnik, lässt sich der Sprung in höhere Lohngruppen schaffen. Das zahlt sich nicht nur finanziell aus, sondern eröffnet auch neue Aufgabenfelder.
- Wer eine dreijährige Ausbildung abschließt, kann sich für anspruchsvollere Tätigkeiten qualifizieren und sogar Führungsverantwortung übernehmen. Die Türen stehen offen – von der Teamleitung bis hin zur Ausbildung eigener Lehrlinge.
- Auch Zusatzqualifikationen wie die Ausbildereignungsprüfung oder spezielle Fachlehrgänge für Glas- und Fassadenreinigung sind echte Karriere-Booster. Damit steigt nicht nur das Gehalt, sondern auch das Ansehen im Betrieb.
Ein cleverer Schachzug: Wer sich regelmäßig weiterbildet, bleibt am Puls der Zeit und macht sich für Arbeitgeber unverzichtbar. In einer Branche, die sich ständig wandelt, ist das der sicherste Weg nach oben.
Praktisches Beispiel: Eingruppierung und Gehaltsberechnung in der Gebäudereinigung
Wie läuft das nun konkret ab, wenn jemand in der Gebäudereinigung eingestellt wird oder die Tätigkeit wechselt? Ein typisches Beispiel verdeutlicht, wie Eingruppierung und Gehaltsberechnung praktisch funktionieren.
Angenommen, eine Reinigungskraft übernimmt zusätzlich zur klassischen Unterhaltsreinigung regelmäßig die Verantwortung für ein kleines Team und koordiniert die Arbeitsabläufe. Die Tätigkeit geht damit über die reine Ausführung hinaus. Nach Prüfung der Aufgabenbeschreibung wird klar: Die Person erfüllt die Voraussetzungen für die Lohngruppe 4 (vorarbeitende Tätigkeiten).
- Der Arbeitgeber dokumentiert die neuen Aufgaben schriftlich und meldet die Änderung an die Lohnbuchhaltung.
- Ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Ausübung der neuen Aufgaben gilt der höhere Stundenlohn der Lohngruppe 4.
- Für bereits geleistete Arbeit in der höheren Funktion kann die Reinigungskraft eine Nachzahlung verlangen, falls die Umstufung verzögert erfolgte.
Ein Beispiel für die Gehaltsberechnung: Arbeitet die Person 160 Stunden im Monat und erhält ab 2025 den Stundenlohn von 15,91 €, ergibt das ein Bruttogehalt von 2.545,60 € monatlich. Kommen Zuschläge hinzu, steigt das Gehalt entsprechend weiter an.
Wichtig: Die korrekte Eingruppierung ist immer an die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten gebunden, nicht an die Berufsbezeichnung oder das, was im Vertrag steht. Eine regelmäßige Überprüfung der Aufgaben schützt vor Fehlern und sichert das faire Gehalt.
Relevante Hinweise für Beschäftigte und Unternehmen
Wer in der Gebäudereinigung arbeitet oder Personal beschäftigt, sollte einige Feinheiten kennen, die oft übersehen werden:
- Arbeitszeitkonten: Unternehmen können flexible Arbeitszeitmodelle nutzen, müssen aber sicherstellen, dass Plus- und Minusstunden korrekt dokumentiert und abgerechnet werden. Beschäftigte sollten ihre Stundenzettel regelmäßig prüfen, um keine Ansprüche zu verlieren.
- Probezeit und Befristung: Während der Probezeit gelten dieselben tariflichen Löhne wie im regulären Arbeitsverhältnis. Befristete Verträge müssen die tariflichen Bedingungen vollständig einhalten – Ausnahmen sind nicht zulässig.
- Transparenzpflicht: Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigten die jeweilige Lohngruppe und die zugrunde liegenden Tätigkeiten schriftlich mitzuteilen. Das schafft Klarheit und verhindert Missverständnisse.
- Datenschutz bei Lohnabrechnungen: Persönliche Daten und Lohninformationen dürfen nur befugten Personen zugänglich sein. Beschäftigte haben das Recht, ihre eigenen Abrechnungen jederzeit einzusehen und zu prüfen.
- Regelmäßige Schulungen: Für Führungskräfte und Personalverantwortliche empfiehlt sich eine jährliche Auffrischung zu tariflichen und arbeitsrechtlichen Themen, um Fehler bei der Eingruppierung und Abrechnung zu vermeiden.
Wer diese Hinweise beachtet, schützt sich vor unnötigem Ärger und sorgt für ein reibungsloses, faires Miteinander im Betrieb.
Transparenz und Orientierung: So profitieren Sie von den klaren Lohnstrukturen
Klare Lohnstrukturen bieten in der Gebäudereinigung einen echten Mehrwert, der oft unterschätzt wird. Sie ermöglichen es nicht nur, Gehaltsunterschiede zwischen vergleichbaren Tätigkeiten sofort zu erkennen, sondern schaffen auch eine solide Grundlage für berufliche Entscheidungen und Verhandlungen.
- Planungssicherheit: Beschäftigte können ihr Einkommen verlässlich kalkulieren, was die private Lebensplanung erheblich erleichtert. Unternehmen wiederum profitieren von besserer Budgetkontrolle und weniger Streitfällen.
- Vergleichbarkeit: Wer sich bewerben oder den Betrieb wechseln möchte, kann auf Basis der Lohnstruktur sofort abschätzen, welches Gehalt in einer bestimmten Position realistisch ist. Das macht den Arbeitsmarkt transparenter und fairer.
- Motivation und Bindung: Klare Regeln schaffen Vertrauen. Beschäftigte wissen, was sie erwartet, und Unternehmen zeigen, dass sie Wert auf Gerechtigkeit legen – das wirkt sich positiv auf die Motivation und die Loyalität aus.
- Effiziente Personalentwicklung: Mit einem Blick auf die Lohnstruktur lassen sich gezielt Entwicklungspfade planen. Weiterbildung und Aufstieg werden planbar, weil die Anforderungen und Gehaltsstufen klar definiert sind.
Wer die Lohnstrukturen kennt und nutzt, verschafft sich einen echten Vorsprung – sowohl bei der Karriereplanung als auch im betrieblichen Alltag.
FAQ zu Tariflöhnen und Lohngruppen in der Gebäudereinigung
Was sind Lohngruppen in der Gebäudereinigung und warum sind sie wichtig?
Lohngruppen ordnen Tätigkeiten und Qualifikationen bestimmten Entgeltstufen zu. Sie sind durch Tarifverträge geregelt und schaffen Transparenz sowie Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. So wird sichergestellt, dass jede Tätigkeit fair und branchenweit einheitlich vergütet wird.
Wie hoch ist der Stundenlohn in der Gebäudereinigung ab 2025?
Der Stundenlohn variiert je nach Lohngruppe. Für einfache Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) liegt er ab 2025 bei 14,25 €. In höheren Gruppen steigen die Löhne, zum Beispiel auf 17,65 € für Glas- und Fassadenreiniger (Lohngruppe 6) oder bis zu 20,89 € für Fachvorarbeitende (Lohngruppe 9).
Wie wird festgelegt, welcher Lohngruppe eine Tätigkeit zugeordnet wird?
Die Zuordnung erfolgt nach den tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten, nicht nach Jobtitel oder Vertrag. Tarifverträge beschreiben genau, welche Aufgaben zu welcher Gruppe gehören. Bei Unsicherheiten helfen Betriebsräte oder Gewerkschaften weiter.
Welche Sonderzahlungen und Zuschläge gibt es in der Gebäudereinigung?
Beschäftigte erhalten je nach Einsatz zusätzliche Zahlungen: Dazu zählen Schichtzuschläge für Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit, Gefahrenzulagen für riskante Arbeiten sowie Überstundenzuschläge. Auch Jahressonderzahlungen sind möglich – insbesondere für Gewerkschaftsmitglieder.
Gibt es Möglichkeiten für Weiterentwicklung und Aufstieg in der Gebäudereinigung?
Ja, durch Fort- und Weiterbildungen können Beschäftigte in höhere Lohngruppen aufsteigen und mehr verdienen. Spezialisierungen, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die Ausbildereignungsprüfung eröffnen bessere Gehalts- und Karriereperspektiven.