Reinigungskosten-Rechner
Aus vier eigenen Angaben rechnet die Seite die Arbeitszeit je Reinigung und die Kosten je Reinigung, Woche, Monat und Jahr. Preise und Leistungswerte gibt sie nicht vor.
Ergebnis
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fläche | |
| Leistungswert | |
| Stundenverrechnungssatz (netto) | |
| Reinigungen je Woche | |
| Arbeitszeit je Reinigung | |
| Kosten je Reinigung (netto) | |
| Kosten je Woche (netto) | |
| Kosten je Monat (netto) | |
| Kosten je Jahr (netto) |
Der eingegebene Stundenverrechnungssatz liegt unter dem tariflichen Mindestlohn der Lohngruppe 1 von 15,00 € (Stand 01.01.2026; Quelle: Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 15. November 2024, gültig ab 1. Januar 2025, § 3, abgerufen am 11.10.2026).
Alle Beträge netto, ohne Umsatzsteuer. Monat: 52 Wochen im Jahr, geteilt durch 12 Monate. Jede Zeile ist für sich aus Ihren Angaben gerechnet und einmal gerundet.
So rechnet die Seite
- Arbeitszeit je Reinigung = Fläche : Leistungswert. Kosten je Reinigung = Arbeitszeit × Stundenverrechnungssatz.
- Kosten je Woche = Kosten je Reinigung × Reinigungen je Woche. Kosten je Jahr = Kosten je Woche × 52.
- Kosten je Monat = Kosten je Woche × 52 : 12. Das ist eine Annahme dieser Seite: 52 Wochen im Jahr, verteilt auf 12 Monate. Ein Vertrag kann den Monat anders abrechnen.
- Alle Beträge sind Nettobeträge ohne Umsatzsteuer.
- Die Seite gibt keinen Leistungswert und keinen Preis vor. Was Sie eintragen, bestimmt das Ergebnis.
- Die Fläche entnehmen Sie dem Grundriss oder messen sie vor Ort aus, zum Beispiel mit einem Laser-Entfernungsmesser.
- Die Seite prüft den Stundenverrechnungssatz nur an einer Stelle: Liegt er unter dem tariflichen Mindestlohn der Lohngruppe 1 von 15,00 € (Stand 01.01.2026; Quelle: Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 15. November 2024, gültig ab 1. Januar 2025, § 3, abgerufen am 11.10.2026), erscheint ein Hinweis. Ein höherer Satz ist keine Aussage darüber, ob er auskömmlich ist. Die tariflichen Mindestlöhne betreffen gewerbliche Beschäftigte in Betrieben der Gebäudereinigung (§ 1 des Lohntarifvertrags). Die Lohnwerte stehen im Tariflohn-Rechner, dort mit Quelle.
- Gerechnet wird in Ihrem Browser. Die Seite speichert und sendet Ihre Eingaben nicht.