Tariflohn-Rechner Gebäudereinigung
Der Rechner nennt den tariflichen Stundenlohn je Lohngruppe (Stand 01.01.2026) und rechnet ihn auf Ihre Wochenstunden um. Alle Beträge sind brutto.
Ergebnis
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Lohngruppe | |
| Wochenstunden | |
| Stundenlohn (brutto) | |
| Wochenlohn (brutto): Stundenlohn × Wochenstunden | |
| verstetigter Monatslohn für geringfügig Beschäftigte der Lohngruppe 1 (§ 4 Lohntarifvertrag), brutto |
Der Monatslohn folgt der Formel aus § 4 des Lohntarifvertrags: Stundenlohn × Wochenarbeitszeit : 5 × 261 : 12. Nach § 4 kann er geringfügig Beschäftigten der Lohngruppe 1 mit gleichbleibender wöchentlicher Arbeitszeit gezahlt werden. Ob die eingegebene Stundenzahl noch eine geringfügige Beschäftigung ist, sagt der Rechner nicht.
Einen verstetigten Monatslohn regelt der Lohntarifvertrag nur für geringfügig Beschäftigte der Lohngruppe 1 (§ 4). Für die übrigen Lohngruppen hängt der Monatslohn von der vereinbarten Arbeitszeit und der betrieblichen Abrechnung ab. § 4 Nr. 4 nennt Monatslöhne für 1 bis 8 Wochenstunden.
Stand 01.01.2026. Quelle: Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 15. November 2024, gültig ab 1. Januar 2025, § 3 und § 4, abgerufen am 11.10.2026. Beträge brutto, ohne Zuschläge und ohne Urlaubsgeld. Keine Rechtsberatung.
Stundenlöhne ab 01.01.2026
| Lohngruppe | Stundenlohn (brutto) | Anmerkung |
|---|---|---|
| Lohngruppe 1 | 15,00 € | zugleich Branchenmindestlohn |
| Lohngruppe 2 | 15,46 € | |
| Lohngruppe 3 | 15,95 € | |
| Lohngruppe 4 | 16,66 € | |
| Lohngruppe 5 | seit 2011 entfallen | |
| Lohngruppe 6 | 18,40 € | zugleich Branchenmindestlohn |
| Lohngruppe 7 | 19,39 € | |
| Lohngruppe 8 | 20,42 € | |
| Lohngruppe 9 | 21,64 € | |
Was der Rechner rechnet und was nicht
- Alle Beträge sind Bruttobeträge. Einen Nettolohn rechnet die Seite nicht.
- Der Wochenlohn ist der Stundenlohn mal die eingegebenen Wochenstunden, auf den Cent gerundet.
- Einen verstetigten Monatslohn regelt der Lohntarifvertrag nur für geringfügig Beschäftigte der Lohngruppe 1 (§ 4), mit der Formel Stundenlohn × Wochenarbeitszeit : 5 × 261 : 12. Der Rechner zeigt ihn nur für diese Lohngruppe und nur für 1 bis 8 Wochenstunden an: § 4 Nr. 4 nennt Monatslöhne für 1 bis 8 Wochenstunden, Zwischenwerte nach der Formel. Ob die eingegebene Stundenzahl noch eine geringfügige Beschäftigung ist, sagt der Rechner nicht.
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Erschwerniszuschläge und zusätzliches Urlaubsgeld nennt § 4 Nr. 2 des Lohntarifvertrags als gesondert zu vergüten. Die Seite rechnet sie nicht.
- Welche Tätigkeit zu welcher Lohngruppe gehört, regelt nach § 2 des Lohntarifvertrags der Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung. Die Seite beschreibt die Lohngruppen deshalb nicht.
- Die Stundenlöhne der Lohngruppen 1 und 6 sind zugleich Branchenmindestlöhne. Die Verordnung über die Mindestlöhne tritt mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft.
- Die Seite ist keine Rechtsberatung. Ob der Lohntarifvertrag für ein bestimmtes Arbeitsverhältnis gilt, beantwortet sie nicht.
- Gerechnet wird in Ihrem Browser. Die Seite speichert und sendet Ihre Eingaben nicht.
Quellen und Stand
Stand 01.01.2026.
- Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 15. November 2024, gültig ab 1. Januar 2025, § 3 (Löhne) und § 4 (Monatslohn), geschlossen zwischen Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks und Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. Wortlaut, veröffentlicht von der Freien und Hansestadt Hamburg: https://iason.hamburg.de/iason/doc/6751848ba0789f4a4f8458d6/23-07_B_2024-11-15.pdf, abgerufen am 11.10.2026
- Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung (10. GebäudeArbbV), BGBl. 2025 I Nr. 22: https://www.gesetze-im-internet.de/geb_udearbbv_10/BJNR0160A0025.html, abgerufen am 11.10.2026